Staatsanwaltschaft beschlagnahmt bei Hausdurchsuchung Rechner eines berüchtigten Musik-Uploaders

Dem Strafantrag waren monatelange Vorermittlungen durch die proMedia GmbH vorausgegangen.


Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Verden führte die Polizei Diepholz, am 26. Januar 2012 am frühen Abend eine Hausdurchsuchung bei einem im Internet unter dem Pseudonym „DJ Hitman“ bekannten Schlager DJ durch. Wie der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) heute vom Rechtsbeistand des Antragstellers, der Rechtsanwaltskanzlei Rasch, erfuhr, wurden mehrere Rechner und diverse Speichermedien des in Szenekreisen berüchtigten Musik-Uploaders beschlagnahmt. Der Durchsuchte steht unter dem Verdacht, mehrere Tausend Musiktitel, darunter zahlreiche noch vor der offiziellen Erstveröffentlichung, auf einschlägigen Download-Plattformen hochgeladen und damit den Grundstein für die massenhafte illegale Verbreitung im Internet gelegt zu haben. Insgesamt schätzen die Ermittler der proMedia GmbH, die im Auftrag von Musikfirmen und Künstlern Urheberrechtsverletzungen im Internet sowie auch im Bereich der physischen Piraterie verfolgt, dass die von ihm angebotenen Songs innerhalb der letzten zwei Jahre mehrere Millionen Mal heruntergeladen wurden.

Dem Strafantrag waren monatelange Vorermittlungen durch die proMedia GmbH vorausgegangen. Ausgangspunkt der vorliegenden Ermittlungen waren zahlreiche illegale Veröffentlichungen von Musiktiteln im Internet noch vor dem offiziellen Verkaufsstart. Dabei handelt es sich vorrangig um Musikstücke aus dem Schlager-Genre, unter anderem von Andrea Berg, Markus Becker und Olaf Henning. Wie die Ermittler feststellten, handelte es sich bei dem Uploader stets um den Verdächtigen „DJ Hitman“, der sich zu Promotionszwecken bemustern ließ und die Musikstücke anschließend regelmäßig vor der offiziellen Erstveröffentlichung illegal ins Netz stellte. Im Laufe der Ermittlungen konnte ein eindeutiger Bezug zwischen der Bemusterung und den Uploads hergestellt sowie auch die vermutete Identität von „DJ Hitman“ bestätigt werden. Auf Basis dieser Ermittlungen stellte die Kanzlei Rasch im Auftrag verschiedener Rechteinhaber Anfang Januar Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Verden wegen massenhafter Urheberrechtsverletzungen – die Hausdurchsuchung wurde kurze Zeit später veranlasst.

Dazu Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e. V.: „Der Durchsuchte hat nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen durch die massenhafte illegale Verbreitung von Musikstücken unter anderem vielen deutschen Schlager-Künstlern erheblichen Schaden zugefügt. Wir sind sehr erleichtert, dass nunmehr die notwendigen Beweise vorliegen, um diese illegale Quelle trocken zu legen. Urheberrechtsverletzungen im Internet kennen viele Gesichter – neben dem Vorgehen gegen große Portale wie Megaupload oder kino.to bleibt es für die Eindämmung der Online-Piraterie essenziell, die Hintergründe der illegalen Verbreitung aufzudecken und direkt am Ursprung anzusetzen“.

Quelle: http://www.musikindustrie.de/

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