Auf Musiker*innen, die am Anfang ihrer Karriere stehen, warten zahlreiche organisatorische und rechtliche Fragen. Wir beantworten euch deshalb in zwei Teilen die häufigsten Fragen, die sich junge Bands und Solo-Artists stellen.

Eigentlich wollen die Künstler*innen sich ja am liebsten voll und ganz auf die Musik konzentrieren, doch um erfolgreich zu sein lohnt es sich, das kleine 1x1 des Musikmanagements zu beherrschen.

(1) Brauche ich ein Gewerbe um Musik zu machen? Welche Rechtsform ist für Bands geeignet?

Für die meisten Newcomer ist dies am Anfang keine besonders relevantes Thema, das ändert sich jedoch mit fortschreitender Karriere - bspw. wenn du die ersten Rechnungen stellen kannst. Als Musiker*in wirst du nach deutschem Recht als Freiberufler*in eingestuft. Du brauchst deshalb zunächst kein Gewerbe anmelden, sondern nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Diese musst du dann auf den Rechnungen angeben, die du beispielsweise für deine Auftritte stellst. Anders sieht es aus, wenn du durch Verkäufe Umsätze generierst, zum Beispiel durch Merchandise und CDs, denn das sind gewerbliche Tätigkeiten. Als Solokünstler*in, die noch keine großen Umsätze (weniger als 22.000 Euro im Jahr, gilt seit 01.01.2021) macht, bietet sich hierfür ein Kleingewerbe an.

Für Bands empfiehlt sich als Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine GbR bildet sich immer dann, wenn mehrere Personen mit einem gleichen Ziel regelmäßig zusammen treffen – also zum Beispiel zum Musik Machen, Aufnehmen und vielleicht auch Verkaufen. Hierfür braucht ihr keinen schriftlichen Vertrag – jedoch bietet sich ein solcher an, um unterschiedliche Anteile an der GbR und Regelungen für einen möglichen Ausstieg und Wechsel einzelner Bandmitglieder zu regeln. Auf eure Rechnungen kommen dann die Anschrift und die Steuernummer der GbR, und nicht von euch persönlich. Diese müsst ihr beim zuständigen Finanzamt beantragen.

(2) Was bedeutet das Gründen einer GbR für das Urheberrecht unserer Musik?

Das Urheberrecht ist immer personengebunden. Das bedeutet, dass nur der*die tatsächliche Autor*in bzw. Komponist*in eines Musikstücks als Urheber gilt, auch bei der GEMA. Die Gründung einer GbR ändert daran nichts.

(3) Was ist der Unterschied zwischen der GEMA und der GVL?

In der deutschen Musiklandschaft gibt es zwei Verwertungsgesellschaften: Die GEMA und die GVL. Die GEMA beschäftigt sich mit den Rechten der Urheber von Musik, das heißt all den Personen, die Songs geschrieben oder komponiert haben (siehe dazu Punkt 4). Die GVL hingegen verwertet die Leistungsschutzrechte. Diese Rechte entstehen bspw. wenn ein Musiker bei einer Aufnahme oder einer Fernsehaufzeichnung mitwirkt, auch wenn er hierbei keine urheberrechtliche Leistung beisteuert.
Zum besseren Verständnis hier ein paar Beispiele: Ein Musiker, der seine Songs selbst schreibt und selbst im Studio einspielt, hat Ansprüche gegenüber der GEMA und der GVL. Ein Studiogitarrist, der für eine Aufnahme gebucht wird, wird nur von der GVL vergütet. Ein Songwriter, dessen Lied von fremdem Musikern eingespielt wird, bekommt nur Geld von der GEMA.

(4) Ist es sinnvoll für mich, GEMA-Mitglied zu werden?

Grundsätzlich ist dein Werk – also zum Beispiel der Song, den du geschrieben hast – vom Moment der Erschaffung an urheberrechtlich geschützt. Du musst also kein GEMA-Mitglied sein, um deine Rechte als Urheber genießen zu können. Sind jedoch Einnahmen durch die Verwertung deiner Musik zu erwarten, ist eine GEMA-Mitgliedschaft durchaus sinnvoll – zum Beispiel dann, wenn deine Songs öffentlich gespielt werden, ganz gleich ob live, in Radio oder Fernsehen oder bei YouTube und Streamingportalen.

Eine GEMA-Mitgliedschaft lohnt sich ab dem Punkt, wo mehr Geld zu erwarten ist, als für die Mitgliedschaft zu zahlen. Neben einer Aufnahmegebühr von 107,10 Euro liegen die Beiträge derzeit bei 50,00 Euro jährlich. Eine Mitgliedschaft lohnt sich für Bands meist schon bei fünf bis zehn kleineren Clubkonzerten im Jahr, wobei die GEMA-Einnahmen variabel und nicht präzise vorhersagbar sind, da sie von der Raumgröße des Clubs, den Eintrittspreisen und anderen Faktoren abhängig sind.

Wichtig zu wissen: Einzelne Titel können im Falle einer Mitgliedschaft nicht von der Verwertung durch die GEMA abgeschlossen werden.

(5) Und was macht eigentlich ein Musikverlag?

Auch die Arbeit eines Musikverlags hat mit den Urheberrechten zu tun. Musikverlage betreuen Autor*innen und Komponist*innen und sorgen dafür, dass ihre Werke Gehör finden und ihre Rechte verwertet werden. Sie unterstützen die Künstler*innen auch dabei, sich weiter zu entwickeln, kümmern sich um die GEMA-Abrechnung und kontrollieren diese auf Vollständigkeit. Verlage werden dafür an den Einnahmen der Künstler durch die GEMA beteiligt.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass man gerade als Newcomer vieles in Eigenregie machen kann und damit die Zusammenarbeit mit einem Verlag oft erst bei einer fortgeschritteneren Karriere sinnvoll und hilfreich ist.

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*Die vorausgegangenen Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen einen kurzen Überblick über wichtige Themen im Musikbusiness geben. Wenn ihr weitergehende Fragen oder Themenwünsche habt, kontaktiert uns gerne.

Die Inhalte für diesen Artikel haben wir beim „Music Xchange Day“ am 05.12.2016 in Köln gesammelt. Dieser Coaching- und Sessiontag wurde ermöglicht durch das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes.

Zum zweiten Teil dieses Artikels

Text: Lina Burghausen | Mona-Lina

Bild: Bernd Zahn